Ab dem 1. Mai 2023 verlangt das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI), dass Stadtwerke die Anforderungen des § 11 EnWG wirksam umsetzen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Einführung eines Angriffserkennungssystems, technisch Intrusion Detection/Prevention Systems (IDS/IPS), nachweisen müssen.
Diese Verpflichtung gilt dabei für ALLE Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieversorgungsanlagen – unabhängig von der Größe ihrer Anlagen.
Doch was bedeutet die Implementierung eines Angriffserkennungssystems konkret für Ihren Betrieb? Wie sind diese zu implementieren und welche Voraussetzungen gibt es hierfür? Schaffen Sie Klarheit im Gespräch mit unseren Experten. Wir sind für Sie da!
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Lukas Sökefeld
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