Aktuell müssen Sie als Betrieb im Kritis-Sektor der “Siedlungsabfallentsorgung” nach §8a BSIG, als auch ISO/IEC 27001 die Implementierung eines Systems zur Angriffserkennung (SzA) nachweisen. Ein SzA wird künftig ebenfalls in den Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes enthalten sein. Für Sie bedeutet dies, dass Sie die Implementierung eines SzA explizit nachweisen müssen.
Doch was bedeutet die Implementierung eines Angriffserkennungssystems konkret für Ihren Betrieb? Wie sind diese zu implementieren und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Schaffen Sie Klarheit im Gespräch mit unseren Experten. Gerne besprechen wir Ihre individuellen Anforderungen für eine zeitnahe Implementierung!
IHR ANSPRECHPARTNER
Holger Berens
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