Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 50 Personen, eine unabhängige Stelle einzurichten, an die sich Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. im Vorfeld der beruflichen Tätigkeit wenden können.
Buchen Sie einen kostenfreien Beratungstermin, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt und somit die Integrität und Reputation Ihres Unternehmens stärkt.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen!
Friedeike Scholz
Beratung Datenschutz Concepture
Rechtsanwältin
Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord)
Datenschutzauditorin (TÜV Süd)
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