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Für alle Datenschutzbeauftragten, die Bußgelder durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes vermeiden möchten.

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Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG): Wichtige Neuerungen und Ihre Pflichten als Unternehmen

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 50 Personen, eine unabhängige Stelle einzurichten, an die sich Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. im Vorfeld der beruflichen Tätigkeit wenden können.

Wichtige Daten

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden:
    Sofortige Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle.
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden:
    Einrichtungsfrist bis zum 17.12.2023.
  • Bußgelder: Ab dem 01.12.2023.

Wie können wir Ihnen helfen?

1

Fachkundige Beratung und Unterstützung: Unsere auf HinschG spezialisierte Ombudsfrau, Rechtsanwältin Friederike Scholz, steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.

2

Rechtssichere Verfahren: Alle Meldungen werden gemäß den Vorschriften des HinschG bearbeitet. Sicher und transparent.

3

Zeitgerechte Rückmeldung: Wir garantieren eine Eingangsbestätigung an Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen. 

4

Technologieoffene Lösungen nach Bedarf: Von eigenständigen Meldestellenlösungen zu softwarebasierte Hinweisgebermeldesysteme

Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung haben wir bereits vielen Unternehmen geholfen Ihre Compliance- und Haftungsrisiken signifikant zu reduzieren.

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Buchen Sie einen kostenfreien Beratungstermin, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt und somit die Integrität und Reputation Ihres Unternehmens stärkt.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen kennenzulernen! 

Friedeike Scholz

Beratung Datenschutz Concepture

Rechtsanwältin
Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord)
Datenschutzauditorin (TÜV Süd)

 

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